Worum es geht:
In Deutschland ist das Thema Bestattung durch landesrechtliche Vorgaben geregelt – und die können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über relevante Vorschriften, Fristen und Optionen rund um Beerdigungen.
Wesentliche Fakten zum Thema Bestattungsrecht
- Friedhöfe und Beisetzungen unterliegen in Deutschland einer langen, von Traditionen geprägten Regelungsdichte.
- Die gesetzlichen Regelungen dienen vor allem dem Schutz der Menschenwürde beim Umgang mit Verstorbenen.
- Zuständigkeiten und Regelungen sind weitgehend Angelegenheit der einzelnen Bundesländer.
- Während die Durchführung einer Bestattung geregelt ist, betrifft das Gesetz nicht direkt die Kostenübernahme.
- Es existieren unterschiedliche zeitliche Vorgaben, wann eine Überführung des Verstorbenen stattfinden muss.
Das heutige Bestattungswesen geht auf frühere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit zurück. Ursprünglich diente es der Eindämmung von Seuchen und Infektionskrankheiten. Darüber hinaus haben viele Regelungen einen spirituellen oder konfessionellen Ursprung und spiegeln gesellschaftliche Werte im Umgang mit dem Tod wider.
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Was regelt das Bestattungsrecht in Deutschland?
Das Bestattungsrecht umfasst alle gesetzlichen Vorgaben rund um die Organisation und Durchführung von Beisetzungen. Es definiert zum Beispiel, wer für die Bestattung verantwortlich ist, welche Zeitabstände zwischen Tod und Überführung eingehalten werden müssen und welche Regeln für Friedhöfe und Ruhezeiten gelten.
Ziel dieser Regelungen ist es, einen respektvollen Umgang mit Verstorbenen sicherzustellen. Die gesetzlichen Vorgaben dienen nicht nur der Ordnung, sondern auch dem Schutz der Menschenwürde – selbst über den Tod hinaus.
Bundesländer legen Bestattungsregeln selbst fest
In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesgesetz für das Bestattungswesen – jedes Bundesland bestimmt eigenständig, wie Bestattungen geregelt werden. Das führt dazu, dass es je nach Region große Unterschiede gibt. So erlaubt Bremen zum Beispiel, unter bestimmten Bedingungen die Asche eines Verstorbenen auf Privatgrund zu verstreuen – etwas, das in Bayern komplett untersagt ist, selbst auf Friedhöfen.
Auch in anderen Bundesländern wie Thüringen oder Brandenburg existieren spezielle Möglichkeiten zur Ascheverstreuung – allerdings ausschließlich auf dafür ausgewiesenen Friedhofsflächen.
Trotz solcher Unterschiede gelten viele grundlegende Aspekte des Bestattungsrechts deutschlandweit. Wer jedoch individuelle Wünsche hat oder unsicher ist, sollte juristischen Rat einholen – oder sich an ein erfahrenes Bestattungsunternehmen wenden.
Kann man sich in einem anderen Bundesland beisetzen lassen?
Wenn jemand beispielsweise in Hamburg wohnt, aber in Baden-Württemberg zur letzten Ruhe gebettet werden möchte, ist das grundsätzlich problemlos möglich. Der Wohnort begrenzt nicht die Wahl des Bestattungsorts – die Organisation einer Beisetzung außerhalb des eigenen Bundeslands ist erlaubt und inzwischen auch online einfach umsetzbar.
Moderne Bestattungsdienste, wie etwa digitale Bestattungshäuser, machen es möglich, alles bequem von zu Hause aus zu planen – von der Dokumentation bis zur Durchführung.
Naturbestattung nur unter bestimmten Voraussetzungen
Wer sich eine alternative Bestattungsform wünscht – etwa eine Seebestattung oder eine Beisetzung in einem Waldgebiet – muss sich ebenfalls an die jeweiligen Vorschriften halten. Seebestattungen sind in Deutschland nur in Nord- oder Ostsee erlaubt. Wer eine Waldruhestätte bevorzugt, muss prüfen, ob Anbieter wie FriedWald oder RuheForst im entsprechenden Bundesland tätig sind.
Je ausgefallener der Wunsch, desto spezifischer die Vorgaben. In Bremen dürfen Angehörige zwar eine Asche auch auf einem privaten Grundstück beisetzen – allerdings nur, wenn die verstorbene Person zuletzt in Bremen gemeldet war. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Menschen extra in andere Bundesländer ausweichen, um von dort liberaleren Regeln zu profitieren.


Wer ist verantwortlich – und wer bezahlt?
Nach dem Tod eines geliebten Menschen stehen Angehörige oft vor zwei drängenden Fragen: Wer kümmert sich um die Beerdigung, und wer kommt für die Kosten auf? Die rechtlichen Zuständigkeiten sind dabei nicht immer klar geregelt – und auch das sogenannte Bestattungsrecht deckt nicht alle Aspekte vollständig ab.
Wer muss sich um die Beerdigung kümmern?
Die gesetzliche Verpflichtung zur Organisation einer Beisetzung – auch Bestattungspflicht genannt – bestimmt, welche Personen in welcher Reihenfolge für die Durchführung verantwortlich sind. Grundsätzlich trifft diese Pflicht die nächsten volljährigen Angehörigen, selbst wenn kein enger Kontakt zum Verstorbenen bestand oder noch besteht. Sollte es keine auffindbaren Angehörigen geben, übernimmt die öffentliche Hand – meist das zuständige Sozialamt – die Durchführung der Bestattung.
Folgende Reihenfolge gilt dabei üblicherweise für die Verpflichtung zur Organisation der Beerdigung:
- Ehe- oder eingetragene Lebenspartner
- Kinder (sofern volljährig)
- Eltern
- Geschwister
- Nicht-eheliche Lebensgefährten
- Sorgeberechtigte (z. B. in Rheinland-Pfalz und Sachsen)
- Großeltern
- Enkel
- Erbberechtigte (z. B. in Rheinland-Pfalz)
- Weitere Verwandte bis zum dritten Grad
Wenn mehrere Angehörige in derselben Kategorie vorhanden sind – etwa mehrere Kinder –, ist die älteste volljährige Person vorrangig verpflichtet.
Eine würdige Bestattung umfasst in jedem Fall bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Schritte: die offizielle Feststellung des Todes, die Ausstellung eines Totenscheins und die Durchführung der Beisetzung innerhalb der geltenden Fristen.
Wer trägt die Kosten für die Beisetzung?
Zwar regeln die Bestattungsgesetze, wer die Organisation übernehmen muss – wer aber letztlich finanziell verantwortlich ist, steht in einem anderen Gesetz: im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in § 1968.
Danach gilt: Die Kosten für die Bestattung sind grundsätzlich aus dem Nachlass zu decken. Gibt es einen Erben oder eine Erbengemeinschaft, sind diese dazu verpflichtet, die Beerdigungskosten zu übernehmen – unabhängig davon, ob sie zugleich zur Bestattung verpflichtet sind oder nicht.
Sollte nach Abzug der Bestattungskosten noch ein Teil des Erbes verbleiben, wird dieser unter den Erben entsprechend der gesetzlichen oder testamentarischen Regelung verteilt.
Doch was passiert, wenn kein Vermögen vorhanden ist? In solchen Fällen können die Angehörigen eine sogenannte Sozialbestattung beim Amt beantragen. Diese greift dann ein, wenn die Kosten aus eigenen Mitteln nicht getragen werden können.
- Baden-Württemberg: Überführung innerhalb von 36 Stunden
- Bayern: Keine konkrete Zeitvorgabe
- Berlin: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Brandenburg: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Bremen: Keine konkrete Zeitvorgabe
- Hamburg: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Hessen: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Mecklenburg-Vorpommern: Überführung innerhalb von 36 Stunden
- Niedersachsen: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Nordrhein-Westfalen: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Rheinland-Pfalz: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Saarland: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Sachsen: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Sachsen-Anhalt: Überführung innerhalb von 36 Stunden
- Schleswig-Holstein: Überführung innerhalb von 24 Stunden
- Thüringen: Überführung innerhalb von 48 Stunden
(Stand: März 2023)
Bundesweit gilt außerdem: Eine Beerdigung oder Kremation darf frühestens 48 Stunden nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Doch auch hier gibt es Ausnahmen: In Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg können religiöse Gründe eine frühere Bestattung ermöglichen.
Bei einer klassischen Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in der Regel innerhalb von vier bis zehn Werktagen. Die Urnenbeisetzung nach einer Einäscherung kann je nach Bundesland sogar bis zu sechs Monate aufgeschoben werden.
Nicht vergessen: Der Tod muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden.
Sargpflicht: Gilt sie überall?
In Deutschland ist die Verwendung eines Sarges für Erdbestattungen gesetzlich vorgeschrieben – aus hygienischen und ethischen Gründen. Auch für Einäscherungen gilt: Der Leichnam muss in einem speziellen Kremationssarg verbrannt werden.
Muslimische Bestattungen stellen hier eine Ausnahme dar. Während es lange Zeit unmöglich war, Verstorbene ohne Sarg in ein Leinentuch gehüllt beizusetzen, erlauben mittlerweile fast alle Bundesländer diese Praxis – mit Ausnahme von Bayern, Sachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt. Trotzdem lassen viele Angehörige ihre verstorbenen Familienmitglieder traditionell in ihre Heimatländer überführen.
Warum braucht es bei Feuerbestattungen eine zweite Untersuchung?
Bevor ein Leichnam eingeäschert wird, ist eine zusätzliche ärztliche Kontrolle gesetzlich vorgeschrieben. Diese sogenannte „zweite Leichenschau“ wird direkt im Krematorium von einer Amtsärztin oder einem Amtsarzt vorgenommen. Der Grund: Nach einer Kremation ist eine spätere Untersuchung nicht mehr möglich – deshalb muss vorab ausgeschlossen werden, dass der Tod auf ein Verbrechen oder andere unnatürliche Ursachen zurückzuführen ist.


Friedhofspflicht und Ruhezeiten – Was in Deutschland bei Beerdigungen gilt
In Deutschland unterliegt das Thema Friedhof und Beisetzung klaren Vorgaben, die streng geregelt sind. Diese Vorschriften betreffen unter anderem den Ort der Beisetzung, die Dauer der Grabnutzung sowie besondere Bestattungsarten wie Seebestattungen oder das Verstreuen der Asche.
Wo darf in Deutschland bestattet werden?
Die sogenannte Friedhofspflicht schreibt vor, dass Verstorbene grundsätzlich auf einem öffentlichen oder genehmigten Friedhof beigesetzt werden müssen. Das bedeutet: Die Urne oder der Sarg darf nicht einfach mit nach Hause genommen oder auf beliebigen Flächen beerdigt werden.
Einige Bundesländer haben die strikten Regelungen jedoch gelockert. So sind beispielsweise Seebestattungen in der Nord- und Ostsee erlaubt – diese unterliegen nicht der Friedhofspflicht. Auch eigens vorgesehene Naturflächen können in Ausnahmefällen genutzt werden.
Eine eher seltene, aber dennoch mögliche Variante ist das Verstreuen der Asche auf sogenannten Aschewiesen oder privaten Grundstücken. Dafür gelten allerdings genaue Bedingungen: Der Wunsch zur Ascheverstreuung muss zu Lebzeiten schriftlich festgehalten sein – ein einfacher, eigenhändig unterschriebener Text genügt. Notarielle Beglaubigungen sind nicht notwendig. Zusätzlich muss der Grundstückseigentümer zustimmen, und es darf keine Beeinträchtigung angrenzender Flächen erfolgen. Eine emotionale Verbindung des Verstorbenen zum Ort ist nicht vorgeschrieben.
Wie lange bleibt eine Grabstätte bestehen?
Die sogenannte Ruhefrist gibt an, wie viele Jahre ein Grab auf einem Friedhof unberührt bleiben muss. Die Dauer variiert je nach Standort und Bodenbeschaffenheit – in der Regel liegt sie zwischen 15 und 25 Jahren. Auf besonders schweren Böden mit geringem Sauerstoffgehalt kann die Frist sogar auf 30 bis 40 Jahre verlängert werden, da der Zersetzungsprozess länger dauert.
Die genaue Frist sollte immer direkt bei der zuständigen Friedhofsverwaltung erfragt werden. Während sich bei Wahlgräbern oft eine Verlängerung buchen lässt, ist dies bei Reihengräbern in der Regel nicht vorgesehen.
Ist eine Umbettung möglich?
Wer einen Verstorbenen an einen anderen Ort überführen möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Umbettung veranlassen. Nach Ablauf der Ruhezeit ist dies meist ohne Probleme möglich. Soll die Grabstätte jedoch vorzeitig verlegt werden, ist dafür eine behördliche Genehmigung erforderlich. Da solche Maßnahmen nur zu festgelegten Zeiten im Jahr durchgeführt werden dürfen, empfiehlt es sich, frühzeitig mit den zuständigen Behörden Kontakt aufzunehmen.
Häufige Fragen zum Bestattungsgesetz
Wer ist laut Gesetz für die Bestattung verantwortlich?
Die sogenannte Bestattungspflicht trifft die nächsten volljährigen Angehörigen in festgelegter Reihenfolge – in der Regel zuerst Ehe- oder Lebenspartner, dann Kinder, Eltern und weitere Verwandte. Gibt es keine auffindbaren Angehörigen, übernimmt das Sozialamt.
Wer muss die Kosten der Bestattung tragen?
Die Kostentragungspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1968 BGB) geregelt. In der Regel müssen die Erben für die Bestattungskosten aufkommen – unabhängig davon, ob sie auch bestattungspflichtig sind.
Gibt es in Deutschland eine Sargpflicht?
Ja, für Erdbestattungen ist die Verwendung eines Sarges gesetzlich vorgeschrieben. Bei Feuerbestattungen wird ein spezieller Kremationssarg verwendet. In einigen Bundesländern gibt es Ausnahmen für religiös motivierte Beisetzungen, z. B. für muslimische Rituale.
Was bedeutet Friedhofspflicht?
Die Friedhofspflicht besagt, dass Beisetzungen nur auf offiziell genehmigten Friedhöfen erfolgen dürfen. Die Urne darf nicht privat aufbewahrt werden. Ausnahmen gelten für Seebestattungen oder bestimmte genehmigte Naturflächen.
Welche Fristen gelten nach einem Todesfall?
Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen beim Standesamt gemeldet werden. Die Überführung des Leichnams muss – je nach Bundesland – in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden erfolgen. Eine Beisetzung darf frühestens 48 Stunden nach dem Tod stattfinden.