Beerdigung zahlen trotz Funkstille mit den Eltern?
Wenn ein Elternteil verstirbt und seit Jahren kein Kontakt bestand, stehen viele plötzlich vor der Frage: Muss ich mich jetzt trotzdem um die Beerdigung kümmern und dafür zahlen? Hier erfährst du, welche Pflichten gesetzlich vorgeschrieben sind und welche Möglichkeiten es gibt.
Wesentliche Fakten zur Beerdigungspflicht
- Es spielt keine Rolle, wie nah oder fern das Verhältnis zur verstorbenen Person war – laut Gesetz zählt nur die familiäre Beziehung.
- Kinder sind verpflichtet, die Organisation und Finanzierung der Bestattung zu übernehmen – auch bei langjährigem Kontaktabbruch.
- Die gesetzliche Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten kann nicht einfach abgelehnt werden.
- Gibt es keine (auffindbaren oder zahlungsfähigen) Angehörigen, organisiert das zuständige Ordnungsamt die Beisetzung.
Was passiert mit dem Erbe, wenn kein Kontakt bestand?
Stirbt ein Elternteil, mit dem man keinen Kontakt hatte, wird man unter Umständen trotzdem als Erbe und somit auch als bestattungspflichtige Person eingestuft. Dabei ist es irrelevant, ob es in der Vergangenheit familiäre Nähe gab oder nicht.
Wer übernimmt die Kosten, wenn es keine Familie gibt?
Existieren keine zahlungspflichtigen Angehörigen, springt in der Regel das Ordnungsamt ein und veranlasst eine sogenannte ordnungsbehördliche Bestattung. In diesem Fall wird lediglich das Nötigste getan – meist in Form einer schlichten Beisetzung ohne große Zeremonie.
Kein Kontakt – trotzdem bezahlen?
Auch wenn man mit Vater oder Mutter nie ein Verhältnis hatte oder der Kontakt seit Jahrzehnten abgebrochen war, kann man gesetzlich zur Organisation und Finanzierung der Beerdigung herangezogen werden. Das gilt selbst dann, wenn man das Erbe ausschlägt.
Sind keine ausreichenden Mittel vorhanden und besteht auch keine Sterbegeldversicherung, können Betroffene beim Sozialamt eine Kostenübernahme beantragen. Das ist möglich, wenn die Person selbst als bedürftig eingestuft wird. Nach Prüfung kann das Amt die Bestattungskosten teilweise oder vollständig übernehmen.
Was gilt für Halbgeschwister?
In Deutschland sind leibliche und adoptierte Kinder gesetzlich verpflichtet, sich an den Kosten der Eltern zu beteiligen – unabhängig von der emotionalen Beziehung. Diese Pflicht betrifft auch Halbgeschwister: Wenn der gemeinsame Elternteil stirbt, können alle Kinder zur Finanzierung der Bestattung herangezogen werden.
Gemäß § 1968 BGB gelten Bestattungskosten als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet: Sie müssen zunächst aus dem vorhandenen Erbe bezahlt werden. Reicht dieses nicht aus oder wird das Erbe ausgeschlagen, tritt die gesetzliche Pflicht in Kraft – unabhängig vom persönlichen Verhältnis zur verstorbenen Person.
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Kann man sich von der Pflicht zur Bestattung befreien?
Nach aktueller Rechtslage reicht allein die familiäre Verbindung aus, um zur Organisation und Finanzierung einer Beerdigung verpflichtet zu werden – unabhängig davon, ob überhaupt ein persönliches Verhältnis zum Verstorbenen bestand. Selbst bei jahrelangem Kontaktabbruch kann man für die Beisetzung verantwortlich gemacht werden.
Wurde die Beerdigung bereits vom Ordnungsamt übernommen oder ist sie in Vorbereitung, können die anfallenden Kosten dennoch später auf die Angehörigen übertragen werden. Die zuständigen Behörden sind jedoch angehalten, diese sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen möglichst kostenschonend zu gestalten, um die finanzielle Belastung der Hinterbliebenen gering zu halten.
Kein Kontakt zum Vater – wie wirkt sich das auf das Erbe aus?
Auch wenn der Kontakt zu einem verstorbenen Elternteil über Jahre hinweg fehlte, bedeutet das nicht automatisch, dass man vom Erbe ausgeschlossen ist. Gibt es kein Testament, wird nach den gesetzlichen Vorgaben vererbt. Liegt hingegen ein Testament vor, gilt die darin festgelegte Erbfolge. Dabei ist zu beachten: Wer ausdrücklich im Testament enterbt wurde, kann unter Umständen nur den Pflichtteil geltend machen – dieser beträgt in der Regel etwa die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Wer übernimmt die Bestattungskosten, wenn keine Angehörigen auffindbar sind?
Lässt sich kein nahestehender Verwandter ermitteln, liegt die Verantwortung für die Beisetzung beim Ordnungsamt. In diesem Beitrag erklären wir, wie solch ein behördlich organisierter Ablauf aussieht und was zu tun ist, wenn man plötzlich mit der Bestattungsorganisation betraut wird – etwa trotz fehlender persönlicher Verbindung zum Verstorbenen. Außerdem erhalten Sie Hinweise, wie sich die Bestattung transparent, effizient und kostengünstig umsetzen lässt.
Ablauf einer behördlich veranlassten Bestattung
Ziel ist es, der verstorbenen Person auch ohne Angehörige eine würdige und zeitnahe letzte Ruhestätte zu ermöglichen. Nachdem ein Todesfall eintritt, beginnen Einrichtungen wie Pflegeheime, Kliniken oder die Polizei mit der Ermittlung möglicher Angehöriger. Führt diese Suche nicht zum Erfolg, wird das Gesundheitsamt informiert, das wiederum das Ordnungsamt einschaltet.
Dieses hat anschließend zehn Tage Zeit, um mögliche verantwortliche Familienangehörige zu identifizieren. Bleibt auch diese Maßnahme erfolglos, organisiert das Amt eine einfache, aber respektvolle Bestattung – entweder als Feuer- oder Erdbestattung, in der Regel anonym.
Die dafür anfallenden Kosten werden zunächst durch öffentliche Mittel gedeckt. Sollten im Nachgang doch noch verpflichtete Angehörige ermittelt werden, können diese zur Erstattung der Aufwendungen herangezogen werden.
Plötzlich verantwortlich: Was tun, wenn man sich um eine Beerdigung kümmern muss?
Wird man überraschend mit der Organisation einer Beisetzung beauftragt – insbesondere bei fehlender Nähe zur verstorbenen Person –, ist schnelle und verlässliche Unterstützung wichtig. Moderne Bestattungsdienstleister wie mymoria bieten online eine transparente Übersicht aller Kosten und Leistungen. Auch anonyme Bestattungen sind Teil des Angebots.
Durch die Auswahl der Option „aktueller Todesfall“ im Onlineformular und das Ausfüllen weniger Fragen erhalten Sie eine vollständige Übersicht der entstehenden Kosten. Zusatzleistungen lassen sich flexibel ein- oder ausschließen.
Das Angebot kann unkompliziert beim Sozialamt eingereicht werden, falls eine Übernahme der Bestattungskosten geprüft werden soll. Bei Rückfragen steht das Team von mymoria beratend zur Seite – telefonisch oder online.
Beerdigung zahlen, obwohl kein Kontakt – Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Bin ich verpflichtet, die Beerdigung eines Elternteils zu bezahlen, auch wenn seit Jahren kein Kontakt bestand?
Ja, laut deutschem Bestattungsrecht zählt allein das Verwandtschaftsverhältnis – nicht die persönliche Beziehung. Kinder sind gesetzlich verpflichtet, die Bestattungskosten ihrer Eltern zu übernehmen, auch bei Kontaktabbruch.
Kann ich mich von der Bestattungspflicht befreien lassen?
In der Regel nein. Die gesetzliche Pflicht zur Übernahme der Beerdigungskosten kann nur in sehr seltenen Ausnahmen aufgehoben werden, etwa bei nachweisbarem schweren Fehlverhalten des Verstorbenen. Ein bloßer Kontaktabbruch reicht nicht aus.
Was passiert, wenn ich das Erbe ausschlage?
Auch wenn du das Erbe ausschlägst, bleibt die Pflicht zur Organisation und Finanzierung der Bestattung bestehen. Die Erbausschlagung befreit nicht von der Bestattungspflicht nach Landesbestattungsgesetzen.
Können die Kosten vom Sozialamt übernommen werden?
Ja, in finanziellen Notlagen ist eine sogenannte Sozialbestattung möglich. Voraussetzung ist, dass du selbst nicht in der Lage bist, die Kosten zu tragen. Das Sozialamt prüft deine Bedürftigkeit und übernimmt die Kosten anteilig oder vollständig.
Was gilt für Halbgeschwister oder entfernte Verwandte?
Wenn ein gemeinsamer Elternteil verstirbt, sind sowohl Voll- als auch Halbgeschwister gleichermaßen unterhaltspflichtig. Bei weiter entfernten Verwandten hängt die Bestattungspflicht von den jeweiligen Landesgesetzen ab.